A
Abbruchgenehmigung
Für viele Abbrucharbeiten muss es extra Abbruchgenehmigungen geben, auch bei Teilabbruch. Das gesamte Abbruchverfahren wird hierin deutlich beschrieben. Besonders aufgrund von Brandschutzvorgaben o.ä.. Abbrüche werden vorgenommen, um dann auf den frei werdenden Flächen ein neues Bauwerk zu errichten. Weil besondere Gefahren bei einem Abbruch drohen, ist eine Absicherung gegen unbefugtes Betreten von Nöten. Erst wenn der Baustelle eine schriftliche Abbruchgenehmigung vom Abbruchunternehmer vorliegt, darf mit den Abbruchvorgängen begonnen werden.
Abmahnung
Eine Abmahnung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Es handelt sich bei einer Abmahnung um eine Aufforderung an jemanden, etwas zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung muss einige formale Anforderungen erfüllen. Sie muss zum Beispiel den Sachverhalt und den rechtlichen Hintergrund schildern, sowie eine Unterlassungserklärung und eine Frist beinhalten. Rechtliche Schritte werden bei einer Abmahnung angedroht.
Abmahnungen kommen gerade in der Immobilienbranche häufig vor. Es gibt sogar Unternehmen, die auf Abmahnungen spezialisiert sind und damit ihr Geld verdienen. Immobilienbetriebe erhalten oftmals Abmahnungen, wegen falscher Angaben, die sie zum Beispiel in Exposés oder auf ihren Internetseiten angeben, jedoch oftmals nicht mutwillig.
Abnahme
Bei Übergabe des Vertragsobjektes (Immobilie) findet eine Abnahme durch den Erwerber statt. Die Abnahme ist die Entgegennahme durch den Erwerber des vom Bauträger im Wesentlichen fertig gestellten Werkes und dessen Billigung als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung. Die Abnahme findet im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung durch den Erwerber und den Bauträger statt. Zu diesem Zeitpunkt können nur die sichtbaren Teile des Gebäudes geprüft werden. Alle Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Für Mängel an nicht sichtbaren Bauteilen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des BGB von 5 Jahren. Diese Frist beginnt mit der Abnahme. Mängel müssen innerhalb dieser Frist kostenfrei durch den Bauträger behoben werden, auch wenn sie im Abnahmeprotokoll nicht aufgeführt sind. Allerdings geht die Beweislast dafür, dass die Mängel bei Abnahme nicht erkennbar vorhanden waren, nach der Abnahme auf den Erwerber über. Bei der Abnahme sollte man sich daher von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten lassen.
Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge Die Steuer wird dabei direkt an der Quelle einbehalten und anonym abgeführt. Die Steuerberechnung erfolgt dabei mit einem feststehenden Steuersatz, der von dem persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers unabhängig ist. Damit ist die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten.
Abschlussgebühr
Bei Vertragsbeginn zahlt der Bausparer eine Abschlussgebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme. Die Abschlussgebühr wird bei Inanspruchnahme eines Darlehens genutzt und dient dazu, die Kosten der Bausparkasse zu decken.
Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Bezeichnet die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlageobjekten. Durch die Abnutzung wird die Altersentwertung eines Bauwerkes in Rechnung getragen.
Altersentwertung
Erklärt den altersbedingten Wertverlust einer Immobilie gegenüber einem gleichwertigen Neubau.
Amortisation (Tilgung)
Tätigt man eine Investition, soll sich diese auch “lohnen“. Innerhalb der Amortisationszeit fließt das in einer Investition gebundene Kapital zurück. Dabei muss man die zu zahlenden Zinsen natürlich berücksichtigen. Wann sich die Investition amortisiert hat berechnet man mit einer Formel.
Anfangsmietzins
Der Mietzins der beim Abschluss eines neuen Mietvertrages z. B. mit 6,20,- € Nettokalt pro m² vereinbart wird.
Anlagewert, Anlagekosten
Beinhaltet die Erwerbskosten plus anfallende Steuern, Gebühren, Spesen und Provisionen. Sowie die Erstellungskosten, eine Summe aus Bodenwert, Bauwert und Baunebenkosten.
Annuität
Sie setzt sich aus Hypothekarzins- und Amortisationsanteil (Tigungsanteil) zusammen und bedeutet eine regelmäßige und gleich bleibende Zahlung beider Komponente.
Anschaffungskosten
Bei dem Erwerb einer Liegenschaft beziehen sich die Anschaffungskosten auf den Kaufpreis ohne den Wertanteil des erschlossenen Bodens.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage, die die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördern soll. Eine Geldleistung die der Arbeitnehmer z. B. in Form eines Bausparvertrages für den Arbeitnehmer anlegt.
Assekuranzwert
Bedeutet Versicherungswert.
Auflassung
Wenn unbewegliche Sachen, wie Immobilien übereignet werden sollen, erklären beide Parteien, die Eigentumsübertragung in Anwesenheit eines Notars, ansonsten ist das Geschäft nichtig. Die Auflassung kann auch noch nach dem Abschluss des Kaufvertrages vor einem Notar erklärt werden, die Eintragung eines Eigentümerwechsels muss ins Grundbuch der örtlich zuständigen Gemeinde vorgenommen werden. Aus Kostengründen ist es üblich die Auflassung schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten, auch wenn der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich verlangt.
Auflassungsvormerkung
Es kann auch nach der Bezahlung des Kaufpreises passieren, dass bestimmte Umstände eintreten, unter denen der Eigentumswechsel gefährdet ist. Mit der sog. Auflassungsvormerkung kann man sich rückversichern, dass die erworbene Liegenschaft auch rechtlich übertragen wird. Diese Auflassungsvormerkung kann kostengünstig von einem Notar ins Grundbuch eingetragen werden.
Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist der Teilungserklärung beizufügt und wird somit Bestandteil der Grundakte. Der Aufteilungsplan ist Voraussetzung für die Begründung von Wohneigentum. Er stellt den für die Baugenehmigung erforderlichen Bau dar, insbesondere in Form von Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:100. Die Sondereigentumseinheiten wie z. B. Kellerräume, Wohnungen und Garagen werden in dem Maßstab mit aufsteigenden Nummern festgehalten. Bei der Teilungserklärung sind diese Nummern die Bezugsgrundlage für das Sondereigentum.
Ausbaugrad
Prozentuales Verhältnis zwischen der vorhandenen und der rechtlich zulässigen Bruttogeschossfläche.
B
Baubeschreibung:
Sie zeigt die Beschaffenheit/Ausstattung der Immobilie, die im angegebenen Verkaufspreis enthalten ist. Dabei sollte der Käufer auch auf ausreichend Steckdosen u. ä. achten, dies ist für Mieter oft eine positive Gegebenheit. In der Regel sind Grundrissänderungen und Ausstattungsänderungen, ggf. gegen Aufpreis, noch möglich.
Bauherr:
Er ist der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung eines Bauvorhabens. Als Bauherr gilt, wer in eigenem Namen oder für fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt.
Baupreisindex:
Der Baupreisindex zeigt die Entwicklung der vom Bauherren tatsächlich gezahlten Baupreise auf. Vereinfacht ausgedrückt gibt der Baukostenindex die Entwicklung der Preise der Aufwendungen wieder, die den Bauunternehmen bei der Erbringung ihrer Leistungen entstehen, wohingegen der Baupreisindex die Entwicklung der Preise aufzeigt, die von den Bauunternehmen für ihre Leistungen am Markt erzielt werden.
Baufertigstellungsversicherung:
Um den finanziellen Mehraufwand zu decken, der entsteht wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase Konkurs anmeldet wird eine Baufertigstellungsversicherung abgeschlossen. Die Mehrkosten entstehen durch die Beauftragung anderer Unternehmen, die an der Fertigstellung der unterbrochenen Bauleistung beteiligt sind.
Bauhelferversicherung:
Wenn bei dem Bau einer Immobilie Eigenleistung vom Käufer erbracht werden, bei den Freunde oder Verwandte zur Bewältigung hinzukommen, müssen diese durch den Käufer bei der Berufsgenossenschaft Bau gemeldet werden und sind beitragspflichtig. Der Beitrag liegt ca. bei 1,20 € pro geleisteter Arbeitsstunde und dient dem Versicherungsschutz. Die Helfer anzumelden ist Pflicht!
Bauherrenhaftpflicht:
Bauherrenpflicht besteht für jeden Bauherrn, da er durch sein Bauvorhaben eine Gefahrenquelle erzeugt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren während der gesamten Bauphase vor eventuellen Ansprüchen, solange der Schaden durch das Bauvorhaben verursacht worden ist. Eine solche Versicherung ist Aufgrund einer Vielzahl von Risiken immer sinnvoll.
Baukredit:
Ein Kredit zur Abwicklung der während der Bauzeit anfallenden Zahlungen. Nach Fertigstellung des Baues wird er in eine zinsgünstigere Hypothek umgewandelt.
Bauleistungen:
Bauleistungen werden in der Regel von professionellen Bauunternehmen durchgeführt. Sie bezeichnet Leistungen, die von Dritten ausgeführt werden.
Bauleistungsversicherung:
Unter der Bauleistungsversicherung versteht man eine Vollkasko-Versicherung für Schäden, die während der gesamten Bauzeit an dem Bauwerk und der Baustelle entstehen können.
Baunebenkosten:
Die Baunebenkosten sind die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten. Dazu gehören z. B. Planungskosten für Architekten, während der Bauzeit anfallende Zinsen oder Gebühren für Baugenehmigungen.
Bausparen:
Bezeichnet das Ansparen von Eigenkapital zwecks Erwerb eines Wohneigentum.
Bauspartarif:
Die Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge sind kennzeichnend für den Tarif eines Bausparvertrages. Hinzu kommen die Gebühren und Entgelte, Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen und die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung.
Bauwert:
Der Bauwert setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: 1. Der Erstellungswert des Gebäudes, nachzuweisen anhand der Bauabrechnungen 2. Aktuelle Werteinschätzung des Gebäudes
Baufinanzierung:
Bauzeitzinsen:
Bei Neubauprojekten, bei denen die Darlehensauszahlung nach Baufortschritt erfolgt entstehen oft die sog. Bauzeitzinsen. Sie bezeichnen die Zinsen, die während der Bauzeit auf die Teilungsauszahlung des Darlehens anfallen.
Beleihung:
Der Beleihungswert wird von einem Sachverständigen ermittelt und darf den Verkaufspreis der Immobilie nicht überschreiten. In der Regel liegt der Beleihungswert einer Liegenschaft bei 70% bis 90% des Verkaufspreises der für die jeweilige Immobilie zu erzielen ist. Es dürfen bei der Beleihung nur der Ertrag und die dauernden Eigenschaften des Grundstückes berücksichtigt werden.
Betriebskosten:
Die Betriebskosten fallen regelmäßig in jeder Abrechnungsperiode an. Sie beinhalten Heizungs- und Warnwasserkosten, Versicherungskosten sowie Hauswartungskosten.
Bereitstellungszinsen:
Wenn ein Darlehen nicht in einer bestimmten Frist abgerufen wird, verlangen die Kreditgeber Bereitstellungszinsen. Da die Höhe dieser Zinsen von Geldgeber zu Geldgeber sehr variieren kann, sollte die Fälligkeit und Höhe der Zinsen immer im Vorfeld verhandelt werden. Vor allem Für Bauherren, die ihr Darlehen nach Baufortschritt abrufen kann es sonst teuer werden.
Bewirtschaftungskosten:
Ist ein Sammelbegriff für die Unterhaltskosten, die Abschreibung, die Risikoprämie und die Betriebskosten.
Bodenwert, Landwert:
Der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. freigelegten Grundstückes. Bei überbauten Grundstücken wird der Bodenwert aus der Differenz von Bauwert- und Ertragswertschätzung ermittelt.
Bruttogeschossfläche (BGF):
Summer aller ober- und unterirdischen Geschossflächen einschließlich der Mauer- und Wandquerschnitte. Von dieser Summe müssen alle Flächen ausgenommen werden, die nicht dem Wohnen oder Arbeiten dienen und auch nicht dafür verwendet werden können.
Bruttowohnfläche:
Bezeichnet sämtliche Bereiche, die innerhalb einer Wohnung liegen. Dazu gehören Wohnräume, Nebenräume, Treppen und Gänge. Flächen die außerhalb der Wohnung liegen wie z. B. nicht bewohnbare Kellerräume, Terrassen, Balkone oder Treppenhäuser zählen nicht dazu.
Buchwert:
Der Anlagewert einer Immobilie nach Herabsetzung der periodischen Abschreibung.
C
Courtage:
Die Courtage ist die Bezeichnung für die Vermittlungsgebühr eines Maklers beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Der Makler erhält die Courtage von dem Käufer oder Verkäufer. Für die Höhe der Courtage gibt es keine festen Richtlinien.
D
Damnum:
Wird ein Damnum als Darlehensaufgeld vereinbart erhöht sich der Rückzahlungsbetrag um das Aufgeld. Das Damnum ist wie eine Zinszahlung zu behandeln. Damnum ist der Oberbegriff für das Darlehensauf- und Darlehensabgeld und ergibt sich aus der Differenz zwischen Rückzahlungsbetrag und Auszahlungsbetrag eines Kredites.
Dienstbarkeit, Servitut:
Dienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache Wie z. B. die Belastung eines Grundstückes zugunsten einer Person.
Disagio:
Bei einem Disagio handelt es sich um vorweggenommene Zinsen oder Kreditbearbeitungsgebühren. Ein Disagio von 3% bedeutet z. B., dass von einem Kredit nur 97% ausgezahlt werden, aber 100% zurückgezahlt werden müssen.
E
Effektivzins:
Der Effektivzins stellt die als jährlichen Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredites dar. Mit dem Effektivzins ist der effektive Jahreszins gemeint. Die Kreditunternehmen sind durch die Preisangabenverordnung verpflichtet, den Effektivzins anzugeben. Einkommensteuer: Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen erhoben wird. Sie stellt in fast allen Ländern eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die an das Finanzamt zu zahlende Einkommensteuer. Eigenkapital (EK): Ist der Vermögensteil, der nach Abzug sämtlicher Schulden übrig bleibt. Bei dem Erwerb einer Immobilie wird ein gewisser Satz an Eigenkapital, gemessen an dem Kaufpreis vorausgesetzt. Eigenmietwert: Die vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung wird steueramtlich auf einen Mietwert festgelegt.
Eigentum:
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über eine Sache auf rechtlicher Grundlage. Wenn man Besitzer einer Sache ist, ist man nicht gleichzeitig auch Eigentümer. Der Besitzer ist Nutzer oder Herrscher über ein Objekt unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu der Liegenschaft.
Eigentümerversammlung:
In einer Eigentümerversammlung werden die Belange des Hauses bzw. des gemeinschaftlichen Eigentums besprochen. Jeder Wohnungseigentümer ist auch für Bereiche des Hauses zuständig, die außerhalb der eigenen vier Wände liegen. In der Regel kommen die Eigentümer und Vertreter der Hausverwaltung mindestens einmal im Jahr zusammen, um über eventuell anfallende Renovierungsarbeiten oder Baumängelbeseitigung zu sprechen. Ebenso wichtig ist bei der Versammlung die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres durchzugehen sowie Beschlüsse über den Wirtschaftsplan des kommenden Jahres zu fassen.
Eigentumswohnung (ETW):
Nach deutschem Recht eine Form des Eigentums an einer einzelnen Wohnung. Diese stellt ein Sondereigentum dar, in Form einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes mit mehren Wohneinheiten. Das Eigentum an dem Grundstück selbst wird in einer Teilungserklärung durch die Anzahl an vorhandenen Wohnungen geteilt und jeder Wohnungseigentümer erhält einen Anteil an dem Grundstück.
Erbbaurechtsvertrag
Selten wird eine Immobilie im Erbbaurecht verkauft. Rechtlich wird hierbei die Immobilie ich die Immobilie selbst vom Grundstück getrennt, und der Käufer der Immobilie zahlt einen so genannten monatlichen Erbbauzins, der steuerlich absetzbar ist, an den Erbbauberechtigten, den Grundstückseigentümer. Dieser Erbbauzins ist dann den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt und kann sich daher im Laufe der Zeit ändern. Im Erbbaurechtsvertrag sind die Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten und des Käufers der Immobilie geregelt.
Erbbaurecht
Aufbauten und Grund sind rechtlich voneinander getrennt. Der Käufer zahlt anstatt eines sofort fälligen Grundstückspreises einen Erbauzins für eine bestimmte Zeit. Eigentum im Erbbaurecht ist, wie der Name schon sagt, vererbbar und erst einmal auf 99 Jahre festgelegt.
Erhaltungsaufwand:
Der Erhaltungsaufwand entsteht durch die gewöhnliche Nutzung der Immobilie. Zu dem Erhaltungsaufwand zählen die finanziellen Aufwendungen, die für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung eines Gebäudes aufgebracht werden müssen.
Erschließung:
Umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen sowie rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstückes (Wasser-, Energieversorgungs- und Abwasserleitungen).
Ertragswert:
Der Ertragswert wird hauptsächlich bei vermieteten Mehrfamilienhäusern ermittelt. Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Miete und Pacht abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
F
Festzinshypothek:
Sichert dem Kreditnehmer vor dem Risiko der Zinserhöhung mit einem fixen Zinssatz und einer festen Laufzeit zwischen zwei bis zehn Jahren. Einziger Haken ist, dass man nicht von eventuellen Zinssenkungen profitieren kann.
Feuerrohbauversicherung:
Auch der Rohbau eines Objektes gehört zu der gesamt Bauzeit und muss gegen mögliche Schäden versichert sein. Einige Banken vergeben keine Finanzierung in dem Fall, dass das Bauvorhaben nicht bereits gegen Schäden wie Blitz oder Brand abgesichert ist. Jeder Bauherr sollte darüber informiert sein und den Rohbau durch eine Feuerrohbauversicherung absichern.
Fremdkapital (FK):
Die Differenz zwischen den zu finanzierenden Gesamtkosten z.B. für den Bau oder Erwerb einer Immobilie und dem vorhandenen Eigenkapital. Dazu zählen alle Verbindlichkeiten gegenüber Banken, und anderen Gläubigern in Form von Darlehen und Hypothekarkrediten.
Finanzierung:
Der Prozess zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für die Investition einer Immobilie benötigt werden. In Form von Fremdfinanzierung durch Banken oder Selbstfinanzierung aus eigenen Mitteln bis hin zur Beteiligungsfinanzierung.
Finanzamt:
Die Finanzämter sind Landesbehörden deren Aufgaben die Verwaltung von Steuergeldern umfasst.
G
Gebäudereinigung:
Die Gebäudereinigung ist ein wichtiges Handwerk in der Immobilienwirtschaft. Linktipp: Gebäudereinigung WISAG
Generalunternehmer (GU):
Der Generalunternehmer ist der einzige Vertragspartner des Bauherrn und hat die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen. Er garantiert für den Preis und die Qualität des Objektes sowie für eine termingerechte Fertigstellung.
Generalübernehmer (GÜ):
Übernimmt im Rahmen eines Bauvertrags die kompletten Ausführungsleistungen für ein Bauvorhaben. Dabei vergibt er sämtliche Leistungen an Subunternehmer weiter.
Gewährleistungsbürgschaft:
Sie stellt sicher, dass ein Bürge im Fall einer insolvent gewordenen Baufirma die Kosten für die Beseitigung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt. Diese Bürgschaft sollten alle Bauunternehmen vor einem Auftrag vorweisen können. Bürge sollte immer die Bank der jeweiligen Baufirma sein. Grundbuch: Im Grundbuch werden Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Grundbuch registriert. Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt (zuständiges Amtsgericht) geführt. Alle Grundstücke unterliegen dem Grundbuchzwang. Die Grundbücher können von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse daran hat. Jedes selbständige Grundstück hat ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
Grundeigentum:
Beschreibt das Eigentum an Grundstücken.
Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer wird als Umsatzsteuer beim Grundstückshandel in Deutschland erhoben. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist Landessache und kann so von Bundesland zu Bundesland variieren. In Rheinland-Pfalz beträgt sie 5 %.
Grundschuld:
Durch eine Grundschuld sichert die Bank ein gewährtes Darlehen ab, durch Eintragung in das Grundbuch.
Grundschuldbestellung:
Mit der Grundschuldbestellung fordert der Grundstückeigentümer eine notariell beglaubigte Urkunde an, die seine erklärte Zustimmung ausdrückt. Nun kann sein Grundstück mit einer Grundschuld belastet werden. Diese Zustimmung ist zugleich mit einem Antrag verbunden, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen.
Grundsteuer:
Die Grundsteuer, ist die Steuer, die auf jede Art von Grundbesitz erhoben werden muss. Sie wird auf die Beschaffenheit und den Wert des einzelnen Objektes bezogen.
Grundstück:
Das Grundstück ist der äußerlich erkennbar abgegrenzte Teil der Erdoberfläche. Auch ein Gewässer kann ein Grundstück sein. Ein Grundstück, das gemäß den Vorschriften mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, wird als Baugrundstück bezeichnet.
H
Hausratversicherung:
Unter Hausrat versteht man Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes. Die Hausratversicherung bietet hierfür einen Versicherungsschutz gegen Hagel, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer und Leitungswasser. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich (Diebstahl von Fahrrädern etc.). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine Faustformel über die Wohnfläche errechnet.
Haus-Mietverwaltung:
Jede unserer Immobilien verfügt über eine professionelle Haus- und Mietverwaltung. So wird die Immobilie für den Erwerber die Immobilie nicht zu einem nervenaufreibenden Investment in das viel Zeit investiert werden muss. Die Hausverwaltung regelt das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, TG, Außenanlage…) an dem der Kapitalanleger und der Eigennutzer einen gewissen Anteil haben (1000stel -Anteil, geregelt in der Teilungserklärung) und das Sondereigentum (Wohnung, Keller und Stellplatz…). Zu den Aufgaben der Hausverwaltung zählen: Die Erstellung eines Wirtschaftsplanes und der Nebenkostenabrechnung mit den jeweiligen Mietern, die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen, die Einholung von Mietrückständen, die Verwaltung von Kautionen, die Neuvermietung, die Durchführung von Wohnungsübergaben, die Kontrolle der Schönheitsreparaturen, die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage usw. Die Kosten hierfür sind vom Eigentümer steuerlich absetzbar.
Herstellungskosten:
Unter den Herstellungskosten versteht man die Kosten, die für die Herstellung eines Gebäudes oder der wesentlichen Verbesserung eines Gebäudes entstehen. So können Modernisierungsarbeiten, die eigentlich zum Erhaltungsaufwand gehören auch im Zusammenhang mit der Neuerstellung eines Gebäudes stehen, wenn es so abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist und unter Einbeziehung der noch zu verwendbaren Teile ein neues Gebäude hergestellt wird. Hypothek, Grundpfandverschreibung : Dient den Gläubigern zur Sicherung ihrer Forderungen gegenüber dem Grundeigentümer. Der Inhaber der Hypothek ist berechtigt, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück zu fordern. Hypothekendarlehen: Ein Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, das durch Grundpfandrechte gesichert ist. Da eine Verpfändung einer Immobilie eine hohe Sicherheit bietet, ist das Hypothekendarlehen eine günstige Form der Darlehensaufnahme. Hypothekenpfandbrief: Wenn eine Hypothek bestellt wird, fertigt das Grundbuchamt einen Hypothekenpfandbrief an, der als Beleg für die Hypothek dient.
I
Immobilienfonds:
Gemeinschaftliche Kapitalanlage an einer Immobilie, die von einer Fondleistung verwaltet wird.
Indexklausel:
Es wird vertraglich festgehalten, dass der Vermieter die Anpassung des Mietzins an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen einem Index folgend anpassen kann. Indexklauseln sind nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird. Die Mietzinserhöhung darf die Zunahme des Landesindexes der Konsumentenpreise nicht übersteigen. Als Index muss der Landesindex der Konsumentenpreis vorgesehen werden.
Instandhaltungsrücklage:
Es handelt sich um die vorgeschriebene Ansammlung einer angemessenen Geldsumme, aus der notwendige Instandhaltungen wie Reparaturen und gegebenenfalls auch die Sanierung, am gemeinschaftlichen Eigentum zukünftig finanziert werden. Alle Miteigentümern bringen diese anteilig auf. Häufig wird dort als Verteilungsschlüssel die Größe der einzelnen Wohnungen in Quadratmeter genommen.
Investition, werterhaltende:
Erforderliche Maßnahmen an der Immobilie, die der Erhaltung des geeigneten Zustandes der Mietsache dienen.